Privates Bau- und Architektenrecht

Als Experte im privaten Bau- und Architektenrecht berate und vertrete ich mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und private Bauherren.

Typische Fragestellungen im Bau- und Architektenrecht sind etwa:

Im Baurecht:

  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
  • Streitigkeiten über Nachträge und Zusatzleistungen
  • Probleme bei Abnahme und Schlussrechnung
  • Durchsetzung oder Abwehr von Mängelbeseitigungsansprüchen
  • Auflassungspflicht beim Bauträgergeschäft und Eigentumsübertragung

Im Architektenrecht:

  • Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen
  • Fragen zur HOAI und Honorarabrechnung
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Architektenhaftung
  • Konflikte über Planungs- oder Bauüberwachungsfehler
  • Probleme bei der Kündigung von Architektenverträgen
  • Schutz des Urheberrechts des Architekten bei Plänen und Entwürfen

Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen praktikable, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln – sowohl in der Planungs- und Bauphase als auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, notfalls auch vor Gericht.


Miet- und WEG- Recht

Als Spezialist im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) unterstütze ich Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Vermieter sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Lösung von Konflikten.

Typische Fragestellungen sind:

  • Beschlussanfechtungen innerhalb der Gemeinschaft
  • Sondernutzungsrechte und Nutzungsregelungen
  • Planung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen und Instandhaltungsrücklagen
  • Konflikte im Verhältnis zu Mietern oder Dritten
  • Verwalterpflichten, Pflichten und Haftungsfragen

Darüber hinaus biete ich individuell zugeschnittene Inhouse-Schulungen im WEG-Recht für Hausverwaltungen an.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Verbindung von WEG-Recht mit dem privaten Bau- und Architektenrecht.
Dadurch kann ich auch komplexe baurechtliche Fragestellungen – etwa bei Sanierungen, Modernisierungen, Planungs- oder Ausführungsmängeln – ganzheitlich und praxisorientiert begleiten.


Immobilienrecht

Im Immobilienrecht begleite ich Mandanten umfassend bei rechtlichen Fragestellungen rund um den Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien.

Durch meine langjährige Tätigkeit als ehemaliger Notarvertreter verfüge ich über besondere Erfahrung in der Vertragsgestaltung, Auflassung, Eigentumsübertragung und der rechtssicheren Abwicklung von Immobiliengeschäften, sei es beim Grundstückskauf, Wohnungserwerb oder Bauträgervertrag.

Diese praktische Expertise ermöglicht mir, Risiken frühzeitig zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln – etwa bei der Gestaltung von Notarverträgen, Maklerverträgen, der Teilungserklärung oder bei Finanzierungs- und Grundschuldenfragen.

Ich stehe Ihnen von der Vertragsgestaltung bis zur rechtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen kompetent zur Seite.

Ich berate Eigentümer, Käufer, Hausverwaltungen und Investoren individuell, lösungsorientiert und mit Blick für das Wesentliche.